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Zuchtzulassungsordnung
Die Zuchtzulassungsordnung ist fester Bestandteil der Zuchtbestimmungen für o.g. Rassen im DRC. Zum Erlangen einer Zuchtzulassung sind für alle Rüden und Hündinnen nachstehende Bedingungen gesetzt: 1. Es muss eine vom DRC ausgestellte Ahnentafel vorliegen. 2. Die Tätowier-Nummer des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Tätowier-Nummer übereinstimmen. 3. a) bestandene BP/R-A und AP/R
oder bestandene BP/R-A und DP-Anfänger
4. Der Nachweis des Hüftgelenks-
und Ellbogen-Dysplasiebefundes (HD und ED). Die ED-Untersuchungspflicht
gilt für Hunde ab dem Wurfdatum 01.01.1994.
a) HD-Frei (kein Hinweis für
HD) -A
Bei Zuchtvorhaben mit Auflage darf nur mit Zuchtpartnern der Ziff. 4.a) oder 4.b) der Zuchtzulassungsordnung verpaart werden. 5. Rassetypische, gesunde und konditionell gute Erscheinung mit einer mindestens „sehr guten" Formwertbeurteilung gemäß Ziff. 5 der Zuchtbestimmungen. - Mindestalter hierzu 15 Monate.
Unter anderem schließen folgende Fehler eine Zuchtzulassung aus: a) Fehlen eines oder beider Hoden
im Hodensack
6. Für Importhunde im deutschen Besitz muss als Voraussetzung zur Zuchtzulassung eine Übernahmeahnentafel im DRC ausgestellt worden sein, und sie müssen die Zuchtbestimmungen/Zuchtzulassungsordnung des DRC erfüllen. 7. a) Für die Chesapeake-Bay-,
Curly-Coated- und Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever können auf schriftlichen
Antrag von der Zuchtkommission Ausnahmegenehmigungen, die Zuchtzulassung
betreffend, erteilt werden.
8. Hundebesitzer, die überzeugt sind, dass ihr Hund alle Anforderungen einer Zuchtzulassung erfüllt hat, können bei Vorlegen folgender Unterlagen eine Zuchtzulassung beim Zuchtwart beantragen: 1.) Original Ahnentafel
Von allen Original-Unterlagen sind jeweils 2 Fotokopien beizufügen. Die Zuchtzulassung wird nach Vorliegen aller Einzelergebnisse vom Zuchtwart erteilt. Er ist berechtigt, auch Zulassungen mit nachstehenden Entscheidungen auszusprechen: 1.) ohne Auflagen
Nachdem der Zuchtwart die Zuchtzulassung ausgesprochen hat, werden alle Unterlagen im Original, sowie die Zuchtzulassungsbescheinigung an den Züchter/Deckrüdenbesitzer gesandt. 9. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Zuchtzulassungsordnung tritt die Satzung des DRC in Kraft. 10. Die Zuchtzulassungsordnung gilt
für 3 Jahre.
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